Haus- /Badeordnung

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1 Zweck der Haus- und Badeordnung

Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnungund Sauberkeit im gesamten Bereich des P3 nachfolgend Bad genannt. Dazu zählen, das Hallen- und Freibad, das Badehaus alle Außenanlagen sowie die Parkflächen. Wir möchten Sie hiermit ausdrücklich darauf hinweisen, dass im Sinne der Sicherheit unserer Gäste eine Videoüberwachung stattfindet. Sie dient der Diebstahl- und Unfallprävention und um Vandalismus vorzubeugen.

1.2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung

Die Haus- und Badeordnung des Bades ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigungerkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Badebetrieb an. Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus. Den Anweisungen dieser Personen ist Folge zu leisten. Badegäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Darüber hinaus kann ein schriftliches Hausverbot ausgesprochen werden. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet. Bei dem nachweislichen Versuch, den Zutritt zum Bad in der Absicht zu erschleichen, das Eintrittsgeld nicht zu entrichten, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 30,00 € erhoben.

1.3 Badegäste

Der Besuch des Bades steht grundsätzlich jeder Person frei. Für bestimmte Bereichen gelten Einschränkungen in der Nutzung. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereichsein. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung des Bades nur miteiner geeigneten Begleitperson gestattet. Der Zutritt ist Personen nicht gestattet, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, die Tiere mit sich führen, diean einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen badunüblichen Zwecken nutzen wollen. Kinder unter 11 Jahren ist der Aufenthalt im Bad und die Benutzung dessen Einrichtungen nur in Begleitung verantwortlicher Erwachsener gestattet. Der vorherigen Zustimmung der Stadtwerke Peine GmbH bedürfen Sie für die Erteilung von privatem Schwimmunterricht, die Ausführung schwimmsportlicher Übungen in Gruppen, für Foto- und Filmaufnahmen, das Anbieten von Waren und das Verteilen von Reklameschriften.

1.4 Öffnungszeiten, Angebote und Preise

Die Öffnungszeiten und die gültigen Preise werden durch Aushang bekannt gegeben und sind Bestandteil der Haus- und Badeordnung. Eingangsschluss ist 60 Minuten vor Betriebsende. Die Schwimm- und Badeanlagen sind 30 Minuten vor Betriebsende zu verlassen. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon, z. B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht. Erworbene Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

1.5 Verhaltensregeln

Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.

In den einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Bekleidungsordnungen. Grundsätzlich ist außerhalb des textilfreien Bereiches allgemein übliche Badekleidung erforderlich. Dazu zählen oberhalb des Knies endende Badehosen und Badeanzüge, Bikinis und Burkinis. Das Tragen von Unterwäsche unter der Badekleidung ist aus hygienischen Gründen untersagt.

Kinder, die eine Windel benötigen, haben zu jeder Zeit eine Schwimmwindel zu tragen.

Jeder Badegast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das z. B. durch nass belastete und/oder seifige Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Rutschfeste Badeschuhe sind empfehlenswert. Barfußbereiche dürfen mit Straßenschuhen nicht betreten und mit Kinderwagen, Rollatoren o.ä. nicht befahren werden. Vor dem Baden und Saunieren muss eine gründliche Körperreinigung erfolgen. Das Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt. Die Verwendung von Körperreinigungs- und Körperpflegemitteln außerhalb der Sanitäranlagen ist nicht gestattet.

Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte oder andere Medien (z.B. Mobiltelefone) ohne Kopfhörer bzw. ohne Zustimmung des Aufsichtspersonals zu benutzen. Fotografieren und filmen ist im gesamten Bad nicht gestattet. Geräte, mit denen fotografiert und/oder gefilmtwerden kann, dürfen in den textilfreien Bereich nicht mitgenommen werden.

Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten im Bad ist nur nach Freigabe des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung der in den Außenanlagen zur Verfügungstehenden Sport- und Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der angebotenen Wasserattraktionen darf nur den Regeln entsprechend und mit Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Badegäste erfolgen.

Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Zerbrechliche Behälter (z. B. aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.

Liegen dürfen nicht reserviert werden. Das Personal ist gehalten, entsprechende Liegen abzuräumen. Einrichtungsgegenstände dürfen nur vom Personal verrückt oder geräumt werden. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben und werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend behandelt.

Garderobenschränke stehen dem Badegast nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke geöffnet und gegebenenfalls geräumt. Der Inhalt wird wie eine Fundsache behandelt.

Die Badeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Eventuell entstandene Schäden sind dem Aufsichtspersonal umgehend zu melden. Bei missbräuchlicher Nutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Besucher.

Das Rauchen ist nur in den ausdrücklich dafür ausgewiesenen Stellen erlaubt. Dies gilt auch für elektronische Zigaretten (E-Zigaretten).

2. BESTIMMUNGEN FÜR DIE BECKENBEREICHE

2.1 Zweck und Nutzung der Schwimm- und Badebecken

Schwimm- und Badebecken dienen der Gesundheitsförderung, dem Bewegungstraining und der Erholung der Gäste. Unterschiedliche Gegebenheiten (z.B. Wassertemperatur, Beckengestaltung, Wassertiefe) bestimmen die Art der Nutzung.

2.2 Badegäste

Den Beckenbereich dürfen Kinder unter 7 Jahren nur unter Aufsicht einer geeigneten Begleitperson benutzen. Die Benutzung der Attraktionen z.B. des Strömungskanals oder der Rutschen ist nur geübten Schwimmern oder in Begleitung von Erwachsenen Personen erlaubt. Die Nutzung des Spielschiffes ist nur Kindern unter 10 Jahren gestattet.

2.3 Verhalten im Beckenbereich

Das Schwimm- und Badebeckenwasser darf nicht verunreinigt werden. Die Nutzung der Schwimm- und Badebecken verlangt besondere Rücksichtnahme auf andere Badegäste. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen und Hineinwerfen anderer Badegäste in die Becken sind verboten. Das Turnen an den Einstiegsleitern und Halterungen sowie das Verlassen der Becken auf nicht vorgegebenen Weg sind nicht gestattet. Die Nutzung von Sportgeräten erfolgt auf eigene Gefahr. Springen ist nur in den gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Für die Sprunganlagen und Wasserrutschen gelten spezielle Regelungen, welche durch separate Beschilderungen bekannt gegeben werden und zu befolgen sind.

3. BESTIMMUNGEN FÜR DAS BADEHAUS

3.1 Zweck und Nutzung des Badehauses

Das Badehaus dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Badegäste. Im gesamten Bereich ist Ruhe zuwaren. Im Badehaus wird zwischen textilfreien Zonen und Textilbereichen unterschieden. Das Betreten des Badehausbereiches ist nur mit gültiger Zugangsberechtigung gestattet.

3.2 Gäste Badehaus

Personen unter 16 Jahren wird der Zutritt zur Anlage nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet. Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten mit ihrem Hausarzt klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.

Der Aufenthalt in den Saunakabinen sollte in Abhängigkeit vom eigenen Wohlbehagen und nicht in kontrollierten Zeitspannen erfolgen.

3.3 Verhalten in der Anlage

In Sauna- und anderen Schwitzräumen bestehen besondere Bedingungen, wie z. B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Badegast besondere Vorsicht.

Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden. Nicht gestattet sind Sitzunterlagen aus Schaumstoff oder Plastik. Handtücher sind beim Verlassen der Saunakabinen mitzunehmen.

Im Dampfbad sollen aus hygienischen Gründen die Sitzflächen mit vorhandenen Wasserschläuchen gereinigt werden.

Saunaaufgüsse werden ausschließlich vom Personal durchgeführt oder begleitet.

Technische Einbauten (z. B. Heizkörper, Saunaheizgeräteund deren Schutzgitter sowie Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden. Das Trocknen sowie Aufhängen der Saunatücher an Öfen oder Heizkörpern und anderen Einrichtungen ist untersagt.

Badeschuhe werden aus Sicherheitsgründen vor den Schwitzräumen abgestellt.

Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen Schweißschaben, Bürsten und Kratzen nicht erlaubt.

In Ruheräumen sollen sich die Badegäste rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen / absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden, die Türen sind leise zu schließen. Ruheliegen dürfen nur mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.

Das Reservieren von Liegen ist nicht gestattet.

Das Mitbringen von Speisen und alkoholischen Getränken in den Saunabereich ist aus hygienischen Gründen untersagt.

Handynutzung ist im Badehaus nicht gestattet.

Das Reservieren von Liegen bitten wir, mit Rücksicht auf die anderen Saunagäste, zu unterlassen.

4. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN

4.1 Haftung bei Schadensfällen

Die Badegäste benutzen das Bad auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften - außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Badesabgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.

Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur bei eigenem Verschulden nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.

Badegäste haften für verloren gegangene Leihgegenstände. Bei Verlust von geliehenen Sachen, wird das Pfand nicht zurückgezahlt. Bei Verlust der Zugangsberechtigung von Garderobenschränken bzw. Mietfachschlüsseln oder Datenträgern des Zahlungssystems wird ein Betrag in Höhe von 30,00 € in Rechnung gestellt.

Die Benutzung der Bäder kann aus technischen, sicherheits- und witterungsbedingten oder organisatorischen Gründen ganz oder teilweise eingeschränkt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsentgeltes besteht nicht.

Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Ordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

Wir danken Ihnen für die Beachtung der Haus- und Badeordnung und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Bad.

Stand: 1. Mai 2022