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Messkonzepte

Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erfordert entsprechende Messkonzepte.

Sie sind notwendig, um den netzverträglichen Anschluss einer Erzeugungsanlage zu prüfen und die Einspeisevergütung korrekt abrechnen zu können.

 

Die Auswahl des Messkonzepts liegt grundsätzlich beim Anlagenbetreiber selbst, darüber hinaus sind die Stadtwerke Peine als zuständiger Netzbetreiber verpflichtet, die Anlage hinsichtlich Konformität bezüglich EEG, KWKG und Technischen Anschlussbedingungen zu prüfen.

 

Anbei sind die gängigsten, zugelassenen Messkonzepte gelistet:
 

Das geplante Messkonzept ist den Stadtwerken Peine mit der Anmeldung der Photovoltaik- oder KWK-Anlage zur Netzverträglichkeitsprüfung vorzulegen. Ein Wechsel des Messkonzepts und damit verbundene Umbauten an den Messeinrichtungen sind den Stadtwerken Peine frühzeitig für eine Abstimmung mitzuteilen. Eine rückwirkende Änderung des Messkonzepts und der damit verbundenen Vergütungskriterien für die Einspeisevergütung ist nicht möglich.