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Messstellenbetrieb

Mit der Liberalisierung des Messwesens und den damit einhergehenden Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen für Messeinrichtungen in der Energiewirtschaft soll ein freier Markt für diese Dienstleistungen mit dem Ziel sinkender Messentgelte für die Kunden geschaffen werden.

Das am 02.09.2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt den Markt für den Betrieb von Messstellen und die Ausstattung der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Dadurch ist der Messstellenbetrieb (MSB) für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nicht mehr Aufgabe des Netzbetreibers, sondern wird Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB).

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Auf Wunsch des Anschlussnutzers kann gemäß § 5 Messstellenbetriebsgesetz der Messstellenbetrieb anstelle des grundzuständigen Messstellenbetreibers von einem Dritten durchgeführt werden, wenn durch den Dritten ein einwandfreier Messstellenbetrieb im Sinne des MsbG gewährleistet ist.

Das Tätigwerden eines wettbewerblichen MSB (wMSB) im Netz der Stadtwerke Peine GmbH erfordert nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG den Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages mit dem Netzbetreiber. Das nachfolgende Vertragsmuster entspricht wörtlich dem durch die BNetzA festgelegten Standardvertrag.
 

Technische Mindestanforderungen für den Messstellenbetrieb

Die technischen Mindestanforderungen schaffen die Voraussetzung für eine einwandfreie Durchführung des Messstellenbetriebs. Im Netzgebiet der Stadtwerke Peine GmbH gelten nachfolgende technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz.