Neue Regeln für den Stromanbieterwechsel ab Juni 2025

Interview mit Desireé Dubatuvka, Gruppenleiterin im Kundenservice der Stadtwerke Peine.

Am 6. Juni dieses Jahres treten neue gesetzliche Regelungen für den Wechsel des Stromanbieters in Kraft. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) möchte mit dieser Neuregelung den Wettbewerb im Energie- markt fördern und den Wechselprozess für die Kundinnen und Kunden erleichtern. Die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben davon jedoch unberührt.

Eine wichtige Änderung betrifft Umzüge: Rückwirkende An- und Abmeldungen sind ab Juni 2025 nicht mehr möglich. Wer für seine neue Wohnung einen Stromliefervertrag benötigt, muss dies künftig rechtzeitig melden. Was das für die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Peine bedeutet und worauf sie achten sollten, erklärt Desireé Dubatuvka, Gruppenleiterin im Kundenservice der Stadtwerke Peine, im Interview.

REDAKTION Frau Dubatuvka, der Wechsel des Stromanbieters wird künftig schneller gehen. Was bedeutet das für die Kundinnen und Kunden?

DUBATUVKA Ab Juni 2025 müssen Vertragsänderungen werktäglich innerhalb von
24 Stunden umgesetzt werden. Damit das reibungslos funktioniert, müssen Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Stromlieferanten ihre Daten effizient austauschen.

REDAKTION Bleiben bestehende Vertragsbedingungen unverändert?

DUBATUVKA Ja, bestehende Verträge sind von den neuen Regelungen nicht betroffen. Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bestehen. Wer an einen Anbieter gebunden ist, muss weiterhin die vertraglich vereinbarten Fristen einhalten.

REDAKTION Was ändert sich konkret bei Umzügen?

DUBATUVKA Rückwirkende An- und Abmeldungen sind nicht mehr möglich. Deshalb ist eine frühzeitige Meldung wichtig. Sobald ein Mietvertrag abgeschlossen oder gekündigt wurde, sollte die An- oder Abmeldung beim Stromanbieter erfolgen – idealerweise mindestens zwei Wochen vor dem Umzug.

REDAKTION Wie können Kundinnen und Kun- den ihren Ein- oder Auszug melden?

DUBATUVKA Am einfachsten geht das über unsere Formulare zur An- und Abmeldung, die auf unserer Homepage zum Download bereit- stehen. Sie enthalten alle wichtigen Felder, sodass die Bearbeitung schnell erfolgen kann.

REDAKTION Warum sind rückwirkende Meldungen künftig nicht mehr erlaubt?

DUBATUVKA Der gesamte Prozess wird digitalisiert und automatisiert. Damit alles reibungslos funktioniert, müssen die Daten frühzeitig vorliegen. Wer sich zu spät meldet, läuft Gefahr, weiterhin für den alten Zähler zahlen zu müssen.

REDAKTION Gibt es weitere Möglichkeiten zur Ummeldung?

DUBATUVKA Ja, die Ummeldung kann persönlich im Kundenzentrum, online über das Energiekundenportal oder per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-peine.de erfolgen. Wichtig sind Adresse, Übergabedatum und Zählernummer – idealerweise auch die Marktlokations-ID. Diese Angaben stehen auf der Stromrechnung und erleichtern die Bearbeitung.

REDAKTION Worauf sollte bei der Meldung des Zählerstands geachtet werden?

DUBATUVKA Der Zählerstand sollte schriftlich in einem Übergabeprotokoll festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben werden. Eine Kopie sollte dann schnellstmöglich an die Stadtwerke Peine übermittelt werden – am besten per E-Mail.

REDAKTION Welche Vorteile bringen die neu- en gesetzlichen Regelungen?

DUBATUVKA Die neuen Regelungen beschleunigen Abläufe, reduzieren den manuellen Aufwand und minimieren Fehlerquellen. Vor allem der automatisierte Datenaustausch zwischen Netzbetreibern, Lieferanten und Messstellenbetreibern sorgt für eine effizientere Bearbeitung und mehr Transparenz im Wechselprozess.

REDAKTIONVielen Dank für das Gespräch!

STROMANBIETERWECHSEL AB JUNI 2025 IM ÜBERBLICK

  • Keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr möglich!
  • Umzugsmeldungen müssen mindestens zwei Wochen im Voraus erfolgen.
  • Nutzen Sie unsere Meldeformulare.

Sie haben Fragen? Wir helfen gerne!

Persönlich im Kundenzentrum in der Woltorfer Str. 64 in 31224 Peine.
Telefon: 05171 46-333

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