Digitaler Zähler

Messstellenbetrieb

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Serviceleistungen Messwesen

Als Ihr Messstellenbetreiber kümmern wir uns um den Ein- und Ausbau, die Wartung und den Betrieb Ihrer Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmezähler. Zudem bieten wir Ihnen nachfolgende Servicedienstleistungen an.

Bei Fragen rund um den Zähler erreichen Sie uns telefonisch unter der Rufnummer 05171 46-216 oder per E-Mail unter messstellenbetrieb@stadtwerke-peine.de.

Bei Verkauf und Vermietung von Immobilien ist ein gültiger Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) Pflicht. Die Ausweisarten unterscheiden sich in ihrer Berechnungsgrundlage.

Beim Bedarfsausweis wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes durch ein technisches Gutachten ermittelt. Der Beurteilung liegen allein bauliche Aspekte wie beispielsweise Baujahr, Gebäudetyp, Gebäudegröße, Anzahl der Wohnungen, technische Daten der Heizungsanlage, Qualität der Fenster und Dämmung des Gebäudes zugrunde.

Der Verbrauchsausweis orientiert sich an den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten. Dabei werden Energieverbrauchsdaten von mindestens drei Abrechnungsperioden für alle Wohneinheiten des Gebäudes ermittelt. Der Verbrauchsausweis gilt für die Immobilie in ihrer Gesamtheit und nicht für einzelne Wohneinheiten.

Gerne stellen wir Ihnen die für den verbrauchsorientierten Energieausweis benötigten Daten zur Verfügung. Bitte senden Sie uns dazu den ausgefüllten Auftrag zur Bereitstellung der Verbrauchsdaten per E-Mail unter messstellenbetrieb@stadtwerke-peine.de.

Auftrag zur Lieferung von Verbrauchsdaten

Einverständniserklärung zur Weitergabe und Verwendung von Verbrauchsdaten

Aus datenschutzrechtlichen Gründen benötigen wir für die Bereitstellung der Verbrauchsdaten bei Objekten mit weniger als drei unterschiedlichen Miet-/Wohnparteien die Einverständniserklärung jeder einzelnen Partei des Objektes.

Messeinrichtungen sind geeicht und werden diesbezüglich regelmäßig überprüft. Sollte dennoch kundenseitig eine Überprüfung der Messrichtigkeit (Befundprüfung) gewünscht sein, kann diese über die Stadtwerke Peine veranlasst werden. Die Prüfung selbst erfolgt durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle.

Gemäß § 39 Mess- und Eichgesetz (MessEG) kann jeder, der ein begründetes Interesse an der Messrichtigkeit darlegt, eine Befundprüfung beantragen. Bitte senden Sie uns dazu den ausgefüllten Befundprüfungsantrag an messstellenbetrieb@stadtwerke-peine.de zurück.

Antrag zur Befundprüfung eines Messgerätes

Ein veränderter Stromverbrauch kann unterschiedlichste Ursachen haben, in den seltensten Fällen ist es ein defekter Zähler. Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte zeigt, dass die von uns eingesetzten Messgeräte in der Regel korrekt messen und die vorgeschriebenen Verkehrsfehlergrenzen nur in Ausnahmefällen unterschreiten. Daher sollten zunächst andere Ursachen für einen gestiegenen Energieverbrauch ausgeschlossen werden.

Basiert die Jahresverbrauchsabrechnung beispielsweise auf geschätzten Zählerständen und sind diese zu hoch, reichen Sie uns bitte Fotos Ihrer aktuellen Zählerstände ein. Wir übermitteln diese an Ihren Lieferanten, so dass dieser die Jahresverbrauchsabrechnung korrigieren kann.

Beruhen Verbrauchsabrechnungen der Vorjahre auf geschätzten Zählerständen, und sind die Schätzungen niedriger als Ihr tatsächlicher Verbrauch, verschieben sich noch nicht abgerechnete Verbrauchsmengen in den aktuellen Abrechnungszeitraum. In diesem Fall empfiehlt es sich, Ihren Lieferanten zu kontaktieren, um die Abschläge auf ihr tatsächliches Verbrauchsverhalten anpassen zu lassen.

Oftmals führen auch Änderungen im Nutzungsverhalten wie Homeoffice, die Anschaffung zusätzlicher oder leistungsstärkerer Geräte im Haushalt (Fernseher, Kühlschrank, …) oder die Verwendung elektrisch betriebener Wärmequellen (Heizlüfter, Ölradiatoren, …) zu Verbrauchserhöhungen. Ältere oder defekte Geräte, Geräte im Standby-Modus, vereiste Kühl- und Gefrierschränke, Kalkablagerungen auf Heizstäben von Boilern oder fehlerhafte Hausinstallationen können ebenfalls zu einem erhöhten Stromverbrauch beitragen.

Ein hoher Gasverbrauch kann neben falschem Heizverhalten auch auf einer schlechten Isolierung, verschlissenen Tür- und Fensterdichtungen oder einer unzureichenden Wartung der Gastherme basieren. Ein erhöhter Wasserverbrauch kann beispielsweise durch defekte Spülkästen, Spül- oder Waschmaschinen verursacht werden, oder ein Hinweis auf einen Rohrbruch in der Hauswasserinstallation sein.

Ergibt sich aus der Nachprüfung der Messeinrichtung, dass bestimmte Verkehrsfehlergrenzen nicht eingehalten wurden, gehen die Kosten für die Befundprüfung zu Lasten des Messstellenbetreibers. Zudem wird der Zählerstand auf Basis der vorangegangenen Verbräuche korrigiert und zwecks Rechnungskorrektur an den Energielieferanten übermittelt.

Besteht die Messeinrichtung die Befundprüfung, trägt der Antragssteller sämtliche Kosten.

​Um zu überprüfen, ob der Stromzähler richtig misst, können Verbraucher folgenden Test durchführen:

  • Schalten Sie alle Elektrogeräte in Ihrem Haushalt aus. Am einfachsten ist es, sämtliche Sicherungen herauszunehmen und danach Ihren Zähler zu kontrollieren.
  • Läuft der Stromzähler weiter, ist er höchstwahrscheinlich defekt. Steht die Zählscheibe hingegen still, können Sie mit einem Energiekostenmessgerät auch den Verbrauch einzelner Geräte überprüfen und dokumentieren.

Die Möglichkeit zur Anforderung von Lastgangdaten besteht nur bei Messstellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) ab einem Jahresverbrauch von 100.000 Kilowattstunden Strom bzw. ab 1,5 Gigawattstunden Gas. Mit Hilfe der Zählerfernauslesung (ZFA) werden die Lastgänge der Leistungsmessungszähler täglich ausgelesen und in der Zählerfernauslesung aktualisiert.

Die Datenbereitstellung im Rahmen eines bestehenden Netznutzungs- bzw. Liefervertrags ist mit den Netzentgelten bzw. Messentgelten abgegolten.

Für den Versand historischer Lastgangdaten und für die laufende Bereitstellung aktueller Profilwerte an berechtigte Dritte, gelten die Preise aus dem Preisblatt für individuelle Netzdienstleistungen. Den ausgefüllten Auftrag zur Bereitstellung der Lastgangdaten senden Sie per E-Mail bitte an messstellenbetrieb@stadtwerke-peine.de.

Anforderungen von Lastgangdaten

Preisblatt Individuelle Netzdienstleistungen

Alternativ können Lastgänge von Leistungsmessungszählern auch beim aktuellen Stromanbieter angefordert werden.

Bei Arbeitszählern nach Standardlastprofil (SLP) ist die Anzeige der Zählwerksstände ausschließlich vor Ort am Zähler möglich.

Messkonzepte

Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erfordert entsprechende Messkonzepte.

Sie sind notwendig, um den netzverträglichen Anschluss einer Erzeugungsanlage zu prüfen und die Einspeisevergütung korrekt abrechnen zu können.

Die Auswahl des Messkonzepts liegt grundsätzlich beim Anlagenbetreiber selbst, darüber hinaus sind die Stadtwerke Peine als zuständiger Netzbetreiber verpflichtet, die Anlage hinsichtlich Konformität bezüglich EEG, KWKG und Technischen Anschlussbedingungen zu prüfen.

Anbei sind die gängigsten, zugelassenen Messkonzepte gelistet:

VBEW-Messkonzepte

Das geplante Messkonzept ist den Stadtwerken Peine mit der Anmeldung der Photovoltaik- oder KWK-Anlage zur Netzverträglichkeitsprüfung vorzulegen. Ein Wechsel des Messkonzepts und damit verbundene Umbauten an den Messeinrichtungen sind den Stadtwerken Peine frühzeitig für eine Abstimmung mitzuteilen. Eine rückwirkende Änderung des Messkonzepts und der damit verbundenen Vergütungskriterien für die Einspeisevergütung ist nicht möglich.

Ansprechpartner für Messstellenbetrieb

Ralf Hoppe

Telefon: 05171 46-216
Fax: 05171 46-217

Ansprechpartnerin für Messstellenbetrieb

Pia Kamrad

Telefon: 05171 46-258
Fax: 05171 46-217

Sie haben Fragen? Wir helfen gerne!

Persönlich im Kundenzentrum in der Woltorfer Str. 64 in 31224 Peine.
Telefon: 05171 46-333
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