FAQ

Wir antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Produkte und Services.

An -und Abmeldungen (bei Mieter- und Eigentümerwechsel)

Wir benötigen innerhalb von vier Wochen nach Schlüsselübergabe ein unterzeichnetes Zählerübergabeprotokoll mit allen Zählernummern und Zählerständen, dem Übergabedatum des Mieter- bzw. Eigentümerwechsels sowie eine gültige Postanschrift für den Versand von Verträgen und Schlussrechnung.

Nutzen Sie bitte unsere Musterformulare.

Meldung Trocknungsarbeiten aufgrund von Wasserschäden

Wir benötigen nach Beendigung der Trocknungsarbeiten die Verbrauchsaufstellung der Trocknungsfirma sowie Ihren aktuellen Stromzählerstand. Wir berücksichtigen Ihren einmaligen Mehrverbrauch bei der nächsten Abschlagsfestsetzung und senden Ihnen, falls benötigt, eine Kostenaufstellung über die Trocknung für Ihre Versicherung.

Nutzen Sie bitte unser Musterformular.

Information zum Zahlungsverkehr

Sollte es Ihnen einmal nicht möglich sein, Ihre Rechnung fristgerecht zu begleichen, nehmen Sie dazu bitte umgehend Kontakt zu unserem Forderungsmanagement auf. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

So erreichen Sie unser Forderungsmanagement:

Fon: 05171 46 321
E-Mail: forderungsmanagement@stadtwerke-peine.de

Für die Zahlung Ihrer Abschläge und Rechnungsbeträge stehen Ihnen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:

SEPA-Basis-Lastschriftmandat

Die Zahlungen (Abbuchungen/Guthaben) erfolgen pünktlich und automatisch. Übermitteln Sie uns dazu die unterschriebene Ermächtigung per Post oder per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-peine.de. Hinweis: Sie können diese jederzeit widerrufen.

Überweisung

auf eines unserer Konten unter Angabe Ihrer Kundennummer und Rechnungseinheit.

Bareinzahlung

an unserem Kassenautomaten im Kundenzentrum, Woltorfer Straße 64 in 31224 Peine unter Angabe von Kundennummer und Rechnungseinheit. Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Unsere Bankverbindungen

Sparkasse Hildesheim Goslar Peine
IBAN DE97 2595 0130 0075 0007 03
BIC NOLADE21HIK

Commerzbank AG, Peine
IBAN DE87 2704 0080 0260 5442 00
BIC COBADEFFXXX

Volksbank BraWo
IBAN DE69 2699 1066 7186 0370 00
BIC GENODEF1WOB

Postbank AG, Hannover
IBAN DE28 2501 0030 0012 0303 09
BIC PBNKDEFF250

Deutsche Bank AG, Peine
IBAN DE53 2707 0079 0850 5505 00
BIC DEUTDE2H275

Wichtig: Geben Sie bitte immer Ihre Kundennummer und Rechnungseinheit im Verwendungszweck an, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann.

Sofern Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, übermitteln Sie uns schriftlich Ihre Bankverbindung (E-Mail, Fax, Brief) mit dem Betreff „Guthaben“. Eine telefonische Aufnahme der Bankverbindung ist zu Ihrer eigenen Sicherheit nicht möglich.

Mitteilungen von Stammdaten- und Bankverbindungsänderungen

Sie können Ihre persönlichen Daten in unserem Energiekundenportal ändern und haben darüber hinaus jederzeit Zugriff auf all Ihre Vertragsdaten und Rechnungen.

Oder Sie teilen uns Ihre Daten telefonisch unter der Rufnummer 05171 46 333 oder per E-Mail unter kundenservice@stadtwerke-peine.de mit.

Sonderfall Änderung der Bankverbindung

Bitte beachten Sie, dass Änderungen von Bankverbindungen ausschließlich schriftlich möglich sind: via Kundenportal, E-Mail, Fax, Brief oder SEPA-Basis-Lastschriftformular.

Zählerstandmitteilungen

Sie können einfach und unkompliziert Ihre Zählerstände jederzeit über unser Energiekundenportal übermitteln. Die erfasste Verbrauchsabgrenzung wird in der nächsten Jahresrechnung berücksichtigt und separat ausgewiesen.

Zählerstand nicht pünktlich übermittelt

Der Messstellenbetreiber sendet Ihnen mindestens einmal jährlich eine Ablesekarte. Sollten Sie der Aufforderung zur Selbstablesung nicht nachkommen, wird Ihr Zählerstand vom Messstellenbetreiber geschätzt und an den Lieferanten übermittelt. Da Schätzungen vermutlich nicht den realen Verbrauch wiedergeben, ist es wichtig, den Zählerstand zur Turnusablesung zu erfassen. Nutzen Sie dazu die Ablesekarte oder das Zählerstandserfassungsportal des Messstellenbetreibers. Dieses erreichen Sie über den QR-Code oder Link auf der Ablesekarte.

Informationen zu Verbrauchsabrechnungen und Abschlägen

Kopien Ihrer letzten Rechnungen können Sie jederzeit in unserem Energiekundenportal downloaden. Registrieren Sie sich dazu einfach unter Energiekundenportal. Über das Portal haben Sie auch Zugriff auf Ihre Vertragsdaten und können Zwischenablesungen erfassen.

Möglicherweise basiert die Jahresverbrauchsabrechnung auf zu hoch geschätzten Zählerständen. Reichen Sie uns in diesem Fall bitte Fotos Ihrer aktuellen Zählerstände ein, damit wir diese erfassen und die Jahresverbrauchsabrechnung korrigieren können. Sofern Zählerstände per Hochrechnung ermittelt wurden, ist dieses in der Rechnung mit dem Hinweis „Hochrechnung EVU“ gekennzeichnet.

Sofern Sie Zweifel an der Messrichtigkeit Ihres Zählers haben, können Sie eine Befundprüfung beantragen. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Kosten in voller Höhe zu Ihren Lasten gehen, wenn keine Messungenauigkeiten befundet wurden.

Reichen Sie uns bitte Fotos Ihrer aktuellen Zählerstände ein, damit wir diese erfassen und die Jahresverbrauchsabrechnung korrigieren können.

Wir rechnen rollierend ab. Der Termin Ihrer Abrechnung richtet sich nach dem Ablesebezirk Ihrer Lieferadresse. Ihre nächste Rechnung erhalten Sie in der Regel 6-8 Wochen nach Aufforderung des Messstellenbetreibers zur Zählerselbstablesung bzw. nach der letzten Abschlagsfälligkeit.

Grundlage für die Abschlagsberechnung ist bei Bestandskunden der Vorjahresverbrauch. Bei Neukunden wird der Abschlag auf der Basis vergleichbarer Haushaltskunden ermittelt. Wir erheben bei unseren Haushaltskunden 11 Abschläge. Der Abrechnungsmonat bleibt abschlagsfrei.

Eine Erhöhung der Abschläge ist jederzeit möglich. Sie können Ihre Abschlagsanpassung in unserem Energiekundenportal selbst vornehmen. Registrieren Sie sich dazu einfach unter Energiekundenportal. Alternativ nehmen wir Ihre Abschlagsanpassung unter der Rufnummer 05171 46 333 entgegen.

Sollten Sie eine Senkung Ihrer Abschläge wünschen, beraten wir Sie gern persönlich. Melden Sie sich dazu bitte mit Ihren aktuellen Zählerständen bei uns.

Wir erheben jährlich 11 Abschläge. Die Abschläge sind zum Monatsersten rückwirkend für den vorhergehenden Monat zu zahlen. Die Abschlagsfälligkeiten finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung bzw. Jahresrechnung.

Informationen zu Dauerstellplätzen in Parkhaus und Tiefgarage

Senden Sie uns eine E-Mail oder besuchen Sie uns gerne persönlich in unserem Kundenzentrum in der Woltorfer Straße 64 in Peine. Nach Abschluss des Mietvertrags händigen wir Ihnen hier sofort Ihre Parkkarte aus.

Das Parkhaus hat täglich 24 Stunden geöffnet.

Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Kalendermonatsende und hat schriftlich zu erfolgen.

Beide Parkobjekte sind älteren Baujahres und daher nicht barrierefrei geplant und gebaut worden.

Die Tiefgarage hat täglich von 7:00 bis 23:15 Uhr geöffnet.

Sie können mit Ihrer Dauerparkkarte sowohl die Tiefgarage in der Wallstraße als auch das Parkhaus in der Werderstraße nutzen. Sie haben immer freie Parkplatzwahl.

Informationen zu den Kosten finden Sie auf unserer Seite zum Thema Parken.

Anforderung Verbrauchsdaten für Energieausweise o. ä.

Ist Ihre Immobilie vermietet und handelt es sich um weniger als vier verschiedene Mietparteien, ist zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung Ihrer Mieter zur Weitergabe von Verbrauchsdaten notwendig.

Nutzen Sie dazu bitte unseren Auftrag zur Lieferung von Verbrauchsdaten.

Öffnungszeiten Kundenberatung

Informationen zu Öffnungszeiten finden Sie unter der Seite Kundenzentrum.

Damit wir mit Ihnen auch alle Anliegen besprechen können, bringen Sie bitte Ihre Kundendaten oder Ihren Personalausweis mit. Wenn Sie im Auftrag einer anderen Person ein Anliegen klären möchten, denken Sie bitte an eine Vollmacht.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Energiespartipps

Spürbare Einsparungen sind oft schon mit einfachen Änderungen im Verbrauchsverhalten umzusetzen. Und manchmal lohnt sich auch die Anschaffung neuer Technik.

Wertvolle Energiespartipps und Erklärvideo

Wärmeversorgung

Das Wärmenetz der Stadtwerke Peine beschränkt sich im Wesentlichen auf die Kernstadt. Aktuell erarbeiten die Stadtwerke einen sogenannten Fernwärmetransformationsplan. Dabei wird geprüft, wie die Fernwärme bis 2040 CO2-neutral umgebaut werden kann und welche in der Nähe des Bestandsnetzes liegenden Gebiete mit Fernwärme zusätzlich versorgt werden können. Darüber hinaus wird im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung (siehe Frage "Was genau ist kommunale Wärmeplanung?") untersucht, welche Gebiete der Stadt zukünftig kosteneffizient mit Fernwärme versorgt werden können und bis wann dies erfolgen kann.

Sie haben Interesse, Ihr Haus im Stadtgebiet an das Fernwärmenetz anzuschließen? Bitte schreiben Sie uns gern eine E-Mail an fernwaerme@stadtwerke-peine.de mit Anschlussadresse und vollständigen Kontaktdaten oder nutzen Sie unser Kontaktformular unter www.stadtwerke-peine.de.

Öl- oder Gasheizkessel mit einer Nennleistung zwischen 4 und 400 kW, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, dürfen bereits nach der bisherigen Rechtslage seit dem 1. November 2020 nicht mehr betrieben werden. Auch zukünftig müssen Heizungsanlagen ab einem Alter von 30 Jahren ausgetauscht werden. Dies gilt nicht für Niedertemperatur- und Brennwertkessel (§ 72 GEG).

Selbstnutzende Wohneigentümer  und Wohnungseigentümerinnen betrifft diese Austauschpflicht nur, wenn sie nach dem 1. Februar 2002 ihr Haus erworben haben oder in einem Haus mit mehr als zwei Wohnungen leben. Im Fall eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 ist die Heizungserneuerung vom neuen Eigentümer und Eigentümerinnen zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang. Ab 1. Januar 2045 müssen alle Heizungsanlagen in Deutschland klimaneutral umgestaltet sein.

Besteht die Möglichkeit, das Mehrfamilienhaus (MFH) an ein Fernwärmenetz anzuschließen, kann dies eine sinnvolle Erfüllungsoption darstellen. Aber auch Wärmepumpen höherer Leistungsklassen werden mittlerweile für die Wärmeversorgung von Mehrfamilienhäusern angeboten und bieten neben den weiteren zugelassenen Heizungsoptionen eine potenzielle Alternative (siehe hierzu auch Frage "Wann können Wärmepumpen eingesetzt werden?).

Etwas aufwendiger kann es werden, wenn die Wohneinheiten nicht über eine Zentralheizung, sondern z. B. über einzelne Gasetagenheizungen versorgt werden. Hier ist es zur Einbindung von erneuerbaren Energien meist sinnvoll, eine Umstellung auf eine zentrale Wärmeversorgung vorzunehmen.

Wird entschieden, auch zukünftig dezentral zu heizen, können dezentrale Gasheizungen, die mit mindestens 65 Prozent Biomethan oder anderen grünen Gasen betrieben werden, sowie Stromdirektheizungen oder weitere zugelassene Heizungstechnologien als Erfüllungsoption dienen.

Siehe die Antwort zur Frage: „Welche Heizungsanlagen können eingesetzt werden?“

In neuen Gebäuden ist der Einsatz von Wärmepumpen im Regelfall problemlos möglich. Aber auch in älteren Gebäuden ist der Einsatz von Wärmepumpen nicht ausgeschlossen. Dies setzt aber bestimmte bauliche Gegebenheiten voraus. Eine unabhängige Beratung im Vorfeld ist deshalb dringend anzuraten.

Im GEG sind insbesondere für Bestandsgebäude auch Kombinationen von Wärmepumpen und Spitzenlastkesseln, der Anschluss an ein Wärmenetz sowie weitere Technologien als Erfüllungsoptionen für die 65-Prozent-erneuerbare-Energien-Verpflichtung vorgesehen (siehe hierzu Frage "Welche Heizungsnanlagen können eingesetzt werden?").

Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiges Leitinstrument für die erfolgreiche Umsetzung der Wärmewende in Deutschland. Das komplexe Wärmeversorgungssystem in den Kommunen soll analysiert und lokale Potenziale zur erneuerbaren Wärmeerzeugung sollen ermittelt werden. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für strategische Entscheidungen darüber, wie die Wärmeversorgung zukünftig kosteneffizient und klimaneutral erfolgen kann. Bei der Entwicklung ganzheitlicher Lösungen werden alle planungsrelevanten Akteure aus Wirtschaft und Kommunen eingebunden. Am Ende des Prozesses steht der kommunale Wärmeplan mit festen Meilensteinen, Zeitplan und konkreten Umsetzungsmaßnahmen. Das erklärte Ziel ist es, bis spätestens 2045 die Wärmeversorgung in ganz Deutschland klimaneutral zu gestalten.

Um Planungssicherheit zu schaffen, enthält die Wärmeplanung auch Informationen darüber, welche Gebiete in der Kommune für Wärmenetze oder Einzelheizungen geeignet sind. Bürgerinnen und Bürger vor Ort erhalten so eine Hilfestellung für die eigene Wärmeplanung. Für die Stadt Peine besteht laut aktueller Fassung des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) die Pflicht, eine kommunale Wärmeplanung bis zum 31. Dezember 2026 zu erarbeiten. Für alle anderen Gemeinden des Landkreises Peine besteht noch keine Verpflichtung. Allerdings tritt zum 1. Januar 2024 das Wärmeplanungsgesetz des Bundes in Kraft, das allen Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern aufgibt, bis spätestens Mitte 2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Dies muss jedoch noch ins Landesrecht überführt werden.

Als Eigentümer oder Eigentümerin eines Bestandsgebäudes müssen Sie bei einer funktionierenden Heizung nicht sofort tätig werden. Ist die Heizung defekt, irreparabel und liegt eine kommunale Wärmeplanung vor, greifen die neuen Regelungen des GEG. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, mit der neuen Heizungsanlage mindestens 65 Prozent der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien bereitzustellen. Abweichend dazu gelten im GEG für Sonderfälle Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen (siehe auch Frage "Welche Heizungsanlagen können eingesetzt werden?").

Bislang werden über die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 20 Prozent und der Einbau klimafreundlicher Heizungen in Bestandsgebäuden mit bis zu 45 Prozent gefördert. Derzeit wird das Förderkonzept überarbeitet. Es wird erwartet, dass Anfang 2024 neue Fördermaßnahmen in Kraft treten.

In der aktuellen Entwurfsfassung (Stand Juli 2023) ist für den Einbau klimafreundlicher Heizungssysteme eine Grundförderung von 30 Prozent vorgesehen. Zudem sollen zwei Boni möglich sein: Wer früher als gesetzlich vorgegeben auf eine CO2-neutrale Heizungstechnologie umsteigt, kann bis zu 20 Prozent zusätzliche Förderung erhalten. Einkommensschwache Haushalte (d. h. mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro) werden zusätzlich mit bis zu 30 Prozent unterstützt. Der maximal vorgesehene Förderanteil beträgt jedoch höchstens 70 Prozent. Die förderfähigen Kosten wurden im Einfamilienhaus auf max. 30.000 Euro begrenzt. Für Mehrfamilienhäuser gilt eine Grenze von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit sowie je 10.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und je 3.000 Euro ab der siebenten Wohneinheit.

Zusätzlich zur Förderung des Heizungstauschs können weitere Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen beantragt werden. Zudem soll eine ergänzende Kreditförderung die Finanzierung der neuen Heizungsanlage ermöglichen und eine steuerliche Abschreibung als alternatives Instrument zur Verfügung stehen.

Im GEG ist vorgesehen, dass Heizungsanlagen nur noch eingebaut werden dürfen, wenn sie mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, nachzuweisen über eine Energiebilanz des Gebäudes. Damit nicht jedes Gebäude aufwendig bilanziert werden muss, nennt das GEG in § 71 diverse Technologien zur Erfüllung dieser Vorgabe. Bei deren Einsatz wird vereinfacht angenommen, dass die 65-Prozent-Vorgabe eingehalten wird. Aus folgenden Technologien können Gebäudeeigentümer und Gebäudeeigentümerinnen die sinnvollste Option für ihr Gebäude wählen:

  • Anschluss an ein Wärmenetz, das die zum Zeitpunkt des Anschlusses geltenden rechtlichen Anforderungen erfüllt
  • elektrisch angetriebene Wärmepumpe zur vollständigen Deckung des Wärmebedarfs
  • Wärmepumpen-Hybridheizungen (z. B. mit Spitzenlastkessel auf Erdgasbasis), wenn mindestens 30 (in bestimmten Fällen 40) Prozent der Gebäudeheizlast durch die Wärmepumpe abgedeckt werden und alle Wärmeerzeuger über eine gemeinsame, fernansprechbare Steuerung verfügen
  • Stromdirektheizung, wenn die Wärmedämmung in Neubauten um 45 Prozent, in bestehenden Gebäuden um 30 Prozent ohne vorhandene Warmwasserheizung und in bestehenden Gebäuden um 45 Prozent bei vorhandener Warmwasserheizung unterschritten wird
  • Solarthermieanlage, wenn die Kollektoren oder das System mit dem europäischen Prüfzeichen „Solar Keymark“ zertifiziert sind
  • Solarthermie-Hybridheizungen (z. B. mit Spitzenlastkessel auf Erdgasbasis)
  • wasserstoffbasierte Heizsysteme (Erdgasheizungen, die auf Wasserstoff umrüstbar sind)
  • Heizsysteme mit fester Biomasse
  • biogasbasierte Heizsysteme

Diese Verpflichtung greift ab dem 1. Januar 2024 nur für Neubauten in Neubaugebieten. Andere Neubauten sowie Bestandsgebäude unterliegen der Pflicht erst, wenn für das vorliegende Gebiet eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. (Siehe hierzu auch Frage „Was genau ist kommunale Wärmeplanung?“)

Eine Liste dazu  finden Sie bei den Energieeffizienz-Experten der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Die Versorgungssicherheit unserer Kunden und Kundinnen steht für uns an erster Stelle. Dass für rechtskonforme Wärmeanlagen ad hoc oder unvorbereitet Lieferungen eingestellt werden, ist nicht wahrscheinlich. Neben unserer Wärmeplanung erarbeiten wir unter dem Aspekt der Steigerung der Planungs- und Versorgungssicherheit eine detaillierte Gasnetztransformations- und Entwicklungsplanung für unsere Kunden und Kundinnen.

Fakt ist, dass der Strombedarf durch strombasierte Technologien (Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur etc.) weiter zunehmen wird. Der konsequente Ausbau des bestehenden Stromnetzes ist Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende. Denn besonders herausfordernd sind die hohen Leistungen im Stromnetz selbst. Der Ausbau von Photovoltaik und Windenergieanlagen soll in Deutschland konsequent vorangetrieben werden.

Die steigende Anzahl dezentraler Strom- und Wärmespeicher führt zu einer Entlastung der Netze. Im Zuge des sogenannten Smart-Meter-Roll-outs sollen Verbrauchsstellen digital eingebunden und steuerbar gemacht werden. Perspektivisch sollen dynamische Stromtarife Anreize schaffen, den Stromverbrauch von lastintensiven Stunden zu netzschonenderen Stunden zu verschieben.

Seit 1. November 2020 gilt in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das GEG enthielt bisher Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden sowie die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien im Neubau. Die Gesetzesnovelle, die zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt, geht darüber hinaus.

Bereits 2021 wurde im Koalitionsvertrag das Ziel vereinbart, dass neu eingebaute Heizungen ab dem 1. Januar 2025 mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Angesichts der Energiekrise im Jahr 2022 wurde dieser Stichtag auf den 1. Januar 2024 vorgezogen. Zunächst greift die Vorgabe nur für Neubauten in Neubaugebieten. Für Bestandsgebäude und andere Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten längere Fristen.

Aktuelles zur Energiekrise

Allgemeines

Die aktuelle politische Lage ist aufgrund des anhaltenden Kriegsgeschehens unberechenbar. Durch das Ausrufen der Frühwarnstufe ist ein Krisenteam im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ins Leben gerufen. Das BMWK wird so sehr viel engmaschiger über die aktuelle Versorgungslage in den einzelnen Regionen Deutschlands informiert und der enge Austausch zwischen allen Beteiligten aller Ebenen ist institutionalisiert.

Darüber hinaus sind mit Ausrufen der Frühwarnstufe von allen Marktpartnern (Gasversorgern, Netzbetreibern sowie privaten und gewerblichen Kunden) markt- und netzbezogene Maßnahmen in die Wege zu leiten. Darunter fallen u. a. vertragliche Regelungen zwischen Großverbrauchern und Netzbetreibern, die Umschaltungen auf alternative Energieträger regeln.

Die Frühwarnstufe soll aber vor allem den Marktteilnehmern die Dringlichkeit vorbeugender oder vorbereitender Maßnahmen unterstreichen.

Betroffene Unternehmen sind aufgefordert, jetzt mit Maßnahmen zur Einsparung des Gasverbrauchs zu beginnen und sich mit eigenen Notfallplänen auf eine Reduktion oder eine Gas-Abschaltung vorzubereiten.

Unsere Stromversorgung beruht auf unterschiedlichen erneuerbaren sowie konventionellen Energieträgern. Gaskraftwerke hatten in Deutschland 2021 einen Anteil von rund 15 Prozent an der gesamten Bruttostromerzeugung.

Die grundlegende Frage ist: Kann die entfallende Stromerzeugung aus Gaskraftwerken bei einer Gasmangellage durch die dann verbleibenden Energiequellen, also erneuerbare Energien, Kohle und Öl ersetzt werden? Erste Analysen mit Kurzfristperspektive zeigen, dass lediglich eine kleine Menge an Gas für Gaskraftwerke benötigt würde, die aufgrund ihrer Standorte im Hinblick auf die Systemsicherheit in den Stromnetzen als systemrelevant gelten. Diese genießen aufgrund ihrer Bedeutung für die Stromversorgung auch einen besonderen Status und werden im Vergleich zu allen anderen ungeschützten Gaskunden nachrangig abgeregelt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz analysiert zudem derzeit mit der Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreibern, wie sich eine eingeschränkte Brennstoffverfügbarkeit auf die Stromversorgungssicherheit im nächsten Winter auswirkt und welche Maßnahmen ergriffen werden sollten. Dabei wird geprüft, wie eine mögliche entfallende Stromerzeugung aus Gaskraftwerken mit vorhandenen Erzeugungskapazitäten kompensiert werden. Langfristig trägt zudem der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien erheblich dazu bei, die Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern dauerhaft zu reduzieren.

Ja, die Versorgung der privaten Haushalte ist gesichert. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Darüber hinaus gelten Privathaushalte als geschützte Kunden und werden während einer akuten Gasmangellage so lange wie möglich weiter beliefert.

Aktuell werden Forderungen von Energieverbänden laut, Privathaushalte und Industrie ebenfalls durch eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Stromlieferungen von 19 auf 7 Prozent finanziell zu entlasten. Konkrete Pläne der Bundesregierung dazu sind jedoch noch nicht bekannt.

Wir profitieren nicht von dieser Situation. Im Gegenteil: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen seit Herbst 2021 eine extrem anspruchsvolle Preisentwicklung beherrschen. Kein Stadtwerk hat ein Interesse daran, in diesen Zeiten die Gewinne aus dem Verkauf von Energie zu erhöhen. Natürlich werden die Umsätze im Energiegeschäft steigen, dieser Effekt ist aber vor allem den gestiegenen Preisen an den Energiemärkten geschuldet.

Aktuell sieht die Bundesregierung keine Versorgungsengpässe und damit auch keine Beeinträchtigungen in der Produktion. Die Bundesregierung tut alles, damit die Versorgungssicherheit auch weiterhin gewährleistet bleibt.

Der Bundesrat hat der Mehrwertsteuersenkung auf Erdgas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent zugestimmt. Der gesenkte Mehrwertsteuersatz gilt für alle Gas- und Fernwärmelieferungen vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024.

Eine seriöse Prognose ist nicht möglich. Viele Wissenschaftler und Branchenkenner gehen davon aus, dass uns hohe Energiepreise einige Jahre lang begleiten können. Es gibt einige staatliche Entlastungspakete, die die Preissteigerungen zumindest etwas eindämmen, weitere sind geplant.

  • Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022
  • einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen
  • Kinderbonus als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind
  • weitere Einmalzahlungen für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen
  • Für Unternehmen gibt es mehrere Programme, um die Liquidität zu sichern, Kostenzuschüsse sowie Eigen- und Hybridkapitalhilfen.

Die Details zu den Entlastungspaketen der Bundesregierung sind hier aufgelistet: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/schnelle-spuerbare-entlastungen.htm

Die Gaslieferungen, die deutsche, europäische oder andere Unternehmen der G7-Staaten erhalten, werden in Euro bzw. Dollar bezahlt. Mit der Ankündigung Putins, dass Gas nur noch in Rubel bezahlt werden darf, wird einseitig in privatrechtliche Verträge eingegriffen. Die G7-Staaten haben in einer gemeinsamen Erklärung am 28. März 2022 die Bezahlung in Rubel abgelehnt. Auch die Europäische Union hält dies für nicht hinnehmbar. Ziel der russischen Regierung ist es, mit dem Schritt den Rubelkurs zu stützen. Damit sollen indirekt die Sanktionen gegen die russische Zentralbank geschwächt werden.

Dieser Effekt liegt aktuell in den Preisen für die Energieträger begründet. Wenn die Preise gerade für Erdgas sehr stark steigen, dann ziehen die Preise an den Großhandelsmärkten für Strom mit. In diesem Video werden die Zusammenhänge und Preisbestandteile in nur drei Minuten anschaulich erklärt: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/strom-strompreis-energiekosten-1.5600730

Windkraftanlagen und Photovoltaik sind volatile Stromproduzenten, d. h. Menge und Zeitpunkt der Stromerzeugung sind abhängig von Anlagenstandort, Jahreszeit und aktueller Witterung. Bei Dunkelheit und Windstille liefern diese Anlagen wenig bis keinen Strom. Um die Stromnachfrage jederzeit zu decken und 24/7 über 365 Tage hinweg sicherzustellen, werden für die Verstromung fossile Brennstoffe (Gas, Öl, Kohle) und Atomkraft eingesetzt.

Die Preisbildung am Strommarkt erfolgt nach der sogenannten „Merit Order“, die für jede Stunde eines Jahres die Stromnachfragen mit den Angeboten abgleicht. Zum Zuge kommen die Kraftwerke in der Reihenfolge ihrer Angebotspreise, die günstigsten zuerst. Der jeweilige Stundenpreis entspricht dann dem Gebot des letzten Kraftwerks, das noch benötigt wird, um die Nachfrage an Strom zu decken. Der so ermittelte Stundenpreis bestimmt die Erlöse auch aller günstigeren Kraftwerke. Oftmals werden Gaskraftwerke benötigt, um die Stromnachfrage zu decken. Da Erdgas auf dem Weltmarkt zurzeit sehr teuer ist, steigt auch der Strompreis.

Die EU hat deshalb bereits eine Reform der Preisbildung im Strommarkt angekündigt. Wann diese genau kommt und wie sie konkret aussieht, ist noch offen.

Heute hat der Bundeswirtschaftsminister die Alarmstufe des „Notfallplans Gas“ ausgerufen. Die Alarmstufe tritt in Kraft, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt aber noch in der Lage ist, diese Störung oder Nachfrage allein zu bewältigen. Die Gasversorgung ist Stand heute noch gewährleistet. Allerdings gilt es, mit Blick auf den kommenden Winter Vorsorge zu treffen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen einer weiteren Verknappung des Gasangebots zu begrenzen. Die Alarmstufe ist auch Voraussetzung für die Umsetzung der Pläne der Bundesregierung, dass bereits stillgelegte Kohle-Kraftwerke wieder ans Netz gehen können, um Erdgas bei der Stromproduktion einzusparen. Das entsprechende Gesetz soll am 8. Juli 2022 den Bundesrat passieren und sofort in die Umsetzung gehen.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich mit der Ausrufung der Frühwarnstufe erst einmal nichts. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich mit der Ausrufung der Alarmstufe erst einmal nichts. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe.

Die Bundesregierung ruft jedoch alle Bürgerinnen und Bürger dringend auf, wo und wann immer es möglich ist, Energie zu sparen. Jede einzelne eingesparte Kilowattstunde Erdgas macht Deutschland unabhängiger von russischen Gaslieferungen, entlastet Verbraucher finanziell und hilft im Kampf gegen die Klimakrise.

Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d. h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er kennt drei Eskalationsstufen, je nachdem, wie deutlich der Eingriff des Staates ist.

Frühwarnstufe: In der ersten Stufe tritt ein Krisenteam beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, das aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.

Alarmstufe: Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure noch in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Auch hier können die in Stufe 2 genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.

Notfallstufe: Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine „außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage“, vor. Jetzt greift der Staat in den Markt ein. Konkret heißt das: Die Bundesnetzagentur wird zum „Bundeslastverteiler“. Ihr obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d. h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen, wie etwa Krankenhäuser und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

Jeder einzelne Verbraucher kann mithelfen, Energie und damit auch Kosten zu sparen. Wirksame Maßnahmen für die Einsparung von Gas sind: Wartung des Heizungsgerätes für einen energiearmen und fehlerfreien Betrieb, Optimierung der Geräteeinstellungen (Heizkurve), Durchführung eines hydraulischen Abgleichs (Ersparnis von bis zu 15 % Gas möglich), Reduzierung der Raumtemperatur, Nachtabsenkung, Senkung der Raumtemperatur bei längerer Abwesenheit (Urlaub). Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad reduziert den Energieverbrauch um rund 6 Prozent. (Quelle: www.bundesregierung.de).

Bei elektrischen Geräten sollte man auf „Energiefresser“ achten und diese möglichst austauschen. Hilfreich ist auch die Umstellung der Leuchtmittel auf verbrauchsarme LED. Unter www.stadtwerke-peine.de finden Interessenten hilfreiche Energiespartipps. Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger aktiv von Experten (z. B. Klimaschutzagentur des Landkreises oder des Landes, Energieberatungsstellen, Verbraucherzentralen) beraten lassen, welche zusätzlichen Einsparpotenziale in ihrem Haushalt über die genannten Maßnahmen hinaus bestehen.

Für die kommenden Wochen und den Sommer könnten wir dank der bereits ergriffenen Vorsorgemaßnahmen auf russisches Gas verzichten. Um im kommenden Winter die Versorgung weiter zu gewährleisten, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden. Es gilt: Je mehr Gas im Frühjahr und Sommer verbraucht wird, desto schwieriger wird die Lage im Winter. Umgekehrt: Je mehr Energie jetzt gespart wird, desto besser kommen wir durch den Winter. Daher ist jeder Gasverbraucher aufgerufen, so viel Energie wie möglich einzusparen.

Wie Verbraucherinnen und Verbraucher selbst einfach Energie sparen und damit einen Beitrag leisten können, finden Sie u. a. auf der Homepage der Stadtwerke Peine. Weiterführende Informationen finden Sie auch unter BMWK.

Die ausgerufene Alarmstufe kann aber auch für Wirtschaft und Privathaushalte erhebliche finanzielle Konsequenzen mit sich bringen. Um den Gasmarkt im Falle einer strukturellen Störung insgesamt funktionsfähig zu halten, sollen Gasversorgungsunternehmen vor Insolvenz geschützt werden. Deshalb wurde im Mai 2022 das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) novelliert. Dieses räumt Gasversorgungsunternehmen das Recht ein, höhere Einkaufspreise, die ggf. zur Erfüllung ihrer Lieferverträge realisiert werden müssen, direkt an ihre Kunden weiterzugeben. Voraussetzung für die Anwendung dieses Preisanpassungsrechts nach dem EnSiG ist, dass die Alarmstufe nach dem „Notfallplan Gas“ ausgerufen wurde und die Bundesnetzagentur eine strukturelle Störung der Gasversorgung angezeigt hat. Diese Feststellung hat die Bundesnetzagentur bislang noch nicht getroffen. Bundeswirtschaftsministerium und Bundesnetzagentur haben aber signalisiert, die Lage zu monitoren und im Bedarfsfall zu handeln.

Die meist unterirdischen Speicher haben grundsätzlich die Funktion, im Sommer überschüssige Importe aufzunehmen, um im Winter zusammen mit den Lieferungen aus dem Ausland die Gasversorgung zu sichern. Sie dienen als eine Art Puffer für den saisonal sehr unterschiedlichen Gasabsatz. In der Regel wird dann im Winter – je nach Temperatur und weiteren Lieferungen – das Gas in das Netz ausgespeichert. Ein neues, im Frühjahr 2022 verabschiedetes Gasspeichergesetz soll nun dafür sorgen, dass die deutschen Speicher beispielsweise am 1. November mindestens zu 90 Prozent gefüllt sind. Theoretisch kann das Speichervolumen laut Bundesregierung Deutschland zwei bis drei durchschnittlich kalte Wintermonate mit Gas versorgen. Bis zur Energiekrise hat Deutschland jährlich etwa 1.000 Terawattstunden Erdgas verbraucht. In den Gasspeichern können maximal rund 256 Terawattstunden gespeichert werden.
Der Gasverbrauch ist in den letzten Monaten stark rückläufig.

Weitere Informationen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/gasspeichergesetz-2029266

Zum Krisenteam Gas gehören neben den Vertretern des BMWK auch Vertreter der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas, der Fernleitungsnetzbetreiber; zudem unterstützen Vertreter der Bundesländer. Das Krisenteam Gas tagt regelmäßig, um auf Basis der täglichen Meldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und des Marktgebietsverantwortlichen die Entwicklung der weiteren Situation am Gasmarkt zu beobachten und das BMWK zu beraten.
Die Fernleitungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber werden im Rahmen ihrer Verantwortung netz- und marktbezogene Maßnahmen gemäß § 16 und § 16a EnWG ergreifen. Die EU-Kommission und die Nachbarstaaten wurden über die Ausrufung der Frühwarnstufe unterrichtet. Das BMWK steht im kontinuierlichen Kontakt mit der EU-Kommission.

Die Versorgungssicherheit mit Gas ist aktuell gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpasslage. Dennoch müssen wir die Vorsorgemaßnahmen erhöhen. Mit Ausrufung der Frühwarnstufe ist ein Krisenteam im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zusammengetreten, das aus den relevanten Bundes- und Landesbehörden und den Energieversorgern besteht und die Lage regelmäßig beobachtet.

Mit der Einführung des EU-Binnenmarktes haben sich unterschiedliche Energiehandelsplätze in Europa etabliert, an denen Strom und Erdgas in Form standardisierter Termin- und Spotmarktprodukte gehandelt werden. Die Stadtwerke Peine nutzen diese Handelsplätze mit der Zielsetzung, ihren Kundinnen und Kunden eine sichere Versorgung zu möglichst stabilen Preisen anbieten zu können. Um dies zu gewährleisten, beschaffen die Stadtwerke Peine den Großteil der benötigten Energiemengen in Tranchen über mehrere Jahre im Voraus.

Der Vorteil unserer Strategie hat sich in den zurückliegenden Monaten gezeigt. Die extremen Preisverwerfungen am Energiehandelsmarkt konnten dadurch bisher gut kompensiert werden. Infolgedessen sind auch die Preiserhöhungen für unsere Kundinnen und Kunden in der aktuell angespannten Lage wesentlich moderater ausgefallen als bei Anbietern, die vorrangig auf eine kurzfristige Beschaffungsstrategie gesetzt haben.

Letztmalig haben die Stadtwerke Peine nach zwei Jahren Preisstabilität erstmals die Preise für Strom mit Wirkung zum 1. November 2022 erhöht. Vorab entfiel für alle Stromkunden, wie gesetzlich vorgeschrieben, zum 1. Juli 2022 die EEG-Umlage in Höhe von brutto 4,43 Cent/Kilowattstunde. Im Gas wurden die Preise unter Berücksichtigung des gesenkten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent mit Wirkung zum 1. September 2022 angepasst.

Die Preise für Energie haben sich an den Handelsplätzen seit Mitte letzten Jahres bis heute (Juni 2022) vervielfacht, sodass sich auch unsere Energiekunden in der zweiten Jahreshälfte 2022 auf Preiserhöhungen einstellen müssen. Der Umfang der Preiserhöhungen ist abhängig von der weiteren Marktentwicklung.

Bei einer weiteren Verknappung der Gasmengen auf dem europäischen Markt werden die Großhandelspreise für Gas und auch Strom weiter ansteigen. Die Stadtwerke Peine verfügen zwar über längerfristige Beschaffungsverträge, können aufgrund der geopolitischen Entwicklungen jedoch nicht absehen, ob die geschlossen Energielieferverträge von den Vorlieferanten vollumfänglich eingehalten werden (können).

Der Erdgaspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen: Energiebeschaffung und Vertrieb, Regulierte Netzentgelte, Steuern und Abgaben, Neue staatliche CO2-Belastung.
Der Strompreis setzt sich analog aus Energiebeschaffung und Vertrieb, Regulierten Netzentgelten sowie Steuern und Abgaben zusammen.
Nach Erhebungen des BDEW sind die Preisbestandteile für Beschaffung und Vertrieb 2022 im Vergleich zum Vorjahr bundesweit deutlich gestiegen, sowohl im Gas als auch im Strom.

Im Strom machten Beschaffung und Vertrieb 2021 im Durchschnitt 25 Prozent aus, im Januar 2022 bereits 38 Prozent. Im Gas betrugen die Kosten für Beschaffung und Vertrieb 2021 noch 47 Prozent, im Januar 2022 bereits 63 Prozent.

Privathaushalte

Ja, die Versorgung der privaten Haushalte ist gesichert. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Darüber hinaus gelten Privathaushalte als geschützte Kunden und werden während einer akuten Gasmangellage so lange wie möglich weiter beliefert.

Aktuell werden Forderungen von Energieverbänden laut, Privathaushalte und Industrie ebenfalls durch eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Stromlieferungen von 19 auf 7 Prozent finanziell zu entlasten. Konkrete Pläne der Bundesregierung dazu sind jedoch noch nicht bekannt.

Wir profitieren nicht von dieser Situation. Im Gegenteil: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen seit Herbst 2021 eine extrem anspruchsvolle Preisentwicklung beherrschen. Kein Stadtwerk hat ein Interesse daran, in diesen Zeiten die Gewinne aus dem Verkauf von Energie zu erhöhen. Natürlich werden die Umsätze im Energiegeschäft steigen, dieser Effekt ist aber vor allem den gestiegenen Preisen an den Energiemärkten geschuldet.

Der Bundesrat hat der Mehrwertsteuersenkung auf Erdgas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent zugestimmt. Der gesenkte Mehrwertsteuersatz gilt für alle Gas- und Fernwärmelieferungen vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024.

Windkraftanlagen und Photovoltaik sind volatile Stromproduzenten, d. h. Menge und Zeitpunkt der Stromerzeugung sind abhängig von Anlagenstandort, Jahreszeit und aktueller Witterung. Bei Dunkelheit und Windstille liefern diese Anlagen wenig bis keinen Strom. Um die Stromnachfrage jederzeit zu decken und 24/7 über 365 Tage hinweg sicherzustellen, werden für die Verstromung fossile Brennstoffe (Gas, Öl, Kohle) und Atomkraft eingesetzt.

Die Preisbildung am Strommarkt erfolgt nach der sogenannten „Merit Order“, die für jede Stunde eines Jahres die Stromnachfragen mit den Angeboten abgleicht. Zum Zuge kommen die Kraftwerke in der Reihenfolge ihrer Angebotspreise, die günstigsten zuerst. Der jeweilige Stundenpreis entspricht dann dem Gebot des letzten Kraftwerks, das noch benötigt wird, um die Nachfrage an Strom zu decken. Der so ermittelte Stundenpreis bestimmt die Erlöse auch aller günstigeren Kraftwerke. Oftmals werden Gaskraftwerke benötigt, um die Stromnachfrage zu decken. Da Erdgas auf dem Weltmarkt zurzeit sehr teuer ist, steigt auch der Strompreis.

Die EU hat deshalb bereits eine Reform der Preisbildung im Strommarkt angekündigt. Wann diese genau kommt und wie sie konkret aussieht, ist noch offen.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich mit der Ausrufung der Frühwarnstufe erst einmal nichts. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich mit der Ausrufung der Alarmstufe erst einmal nichts. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe.

Die Bundesregierung ruft jedoch alle Bürgerinnen und Bürger dringend auf, wo und wann immer es möglich ist, Energie zu sparen. Jede einzelne eingesparte Kilowattstunde Erdgas macht Deutschland unabhängiger von russischen Gaslieferungen, entlastet Verbraucher finanziell und hilft im Kampf gegen die Klimakrise.

Jeder einzelne Verbraucher kann mithelfen, Energie und damit auch Kosten zu sparen. Wirksame Maßnahmen für die Einsparung von Gas sind: Wartung des Heizungsgerätes für einen energiearmen und fehlerfreien Betrieb, Optimierung der Geräteeinstellungen (Heizkurve), Durchführung eines hydraulischen Abgleichs (Ersparnis von bis zu 15 % Gas möglich), Reduzierung der Raumtemperatur, Nachtabsenkung, Senkung der Raumtemperatur bei längerer Abwesenheit (Urlaub). Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad reduziert den Energieverbrauch um rund 6 Prozent. (Quelle: www.bundesregierung.de).

Bei elektrischen Geräten sollte man auf „Energiefresser“ achten und diese möglichst austauschen. Hilfreich ist auch die Umstellung der Leuchtmittel auf verbrauchsarme LED. Unter www.stadtwerke-peine.de finden Interessenten hilfreiche Energiespartipps. Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger aktiv von Experten (z. B. Klimaschutzagentur des Landkreises oder des Landes, Energieberatungsstellen, Verbraucherzentralen) beraten lassen, welche zusätzlichen Einsparpotenziale in ihrem Haushalt über die genannten Maßnahmen hinaus bestehen.

Mit der Einführung des EU-Binnenmarktes haben sich unterschiedliche Energiehandelsplätze in Europa etabliert, an denen Strom und Erdgas in Form standardisierter Termin- und Spotmarktprodukte gehandelt werden. Die Stadtwerke Peine nutzen diese Handelsplätze mit der Zielsetzung, ihren Kundinnen und Kunden eine sichere Versorgung zu möglichst stabilen Preisen anbieten zu können. Um dies zu gewährleisten, beschaffen die Stadtwerke Peine den Großteil der benötigten Energiemengen in Tranchen über mehrere Jahre im Voraus.

Der Vorteil unserer Strategie hat sich in den zurückliegenden Monaten gezeigt. Die extremen Preisverwerfungen am Energiehandelsmarkt konnten dadurch bisher gut kompensiert werden. Infolgedessen sind auch die Preiserhöhungen für unsere Kundinnen und Kunden in der aktuell angespannten Lage wesentlich moderater ausgefallen als bei Anbietern, die vorrangig auf eine kurzfristige Beschaffungsstrategie gesetzt haben.

Letztmalig haben die Stadtwerke Peine nach zwei Jahren Preisstabilität erstmals die Preise für Strom mit Wirkung zum 1. November 2022 erhöht. Vorab entfiel für alle Stromkunden, wie gesetzlich vorgeschrieben, zum 1. Juli 2022 die EEG-Umlage in Höhe von brutto 4,43 Cent/Kilowattstunde. Im Gas wurden die Preise unter Berücksichtigung des gesenkten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent mit Wirkung zum 1. September 2022 angepasst.

Die Preise für Energie haben sich an den Handelsplätzen seit Mitte letzten Jahres bis heute (Juni 2022) vervielfacht, sodass sich auch unsere Energiekunden in der zweiten Jahreshälfte 2022 auf Preiserhöhungen einstellen müssen. Der Umfang der Preiserhöhungen ist abhängig von der weiteren Marktentwicklung.

Bei einer weiteren Verknappung der Gasmengen auf dem europäischen Markt werden die Großhandelspreise für Gas und auch Strom weiter ansteigen. Die Stadtwerke Peine verfügen zwar über längerfristige Beschaffungsverträge, können aufgrund der geopolitischen Entwicklungen jedoch nicht absehen, ob die geschlossen Energielieferverträge von den Vorlieferanten vollumfänglich eingehalten werden (können).

Der Erdgaspreis setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen: Energiebeschaffung und Vertrieb, Regulierte Netzentgelte, Steuern und Abgaben, Neue staatliche CO2-Belastung.
Der Strompreis setzt sich analog aus Energiebeschaffung und Vertrieb, Regulierten Netzentgelten sowie Steuern und Abgaben zusammen.
Nach Erhebungen des BDEW sind die Preisbestandteile für Beschaffung und Vertrieb 2022 im Vergleich zum Vorjahr bundesweit deutlich gestiegen, sowohl im Gas als auch im Strom.

Im Strom machten Beschaffung und Vertrieb 2021 im Durchschnitt 25 Prozent aus, im Januar 2022 bereits 38 Prozent. Im Gas betrugen die Kosten für Beschaffung und Vertrieb 2021 noch 47 Prozent, im Januar 2022 bereits 63 Prozent.

Unternehmen

Voraussetzung für eine Gas-Abschaltung ist die Erklärung der „Notfallstufe“ seitens der Bundesregierung. Sollte diese Situation eintreten, müssen in den Gasnetzen zahlreiche, teils hochkomplexe technische Handlungen durchgeführt werden, die eine genaue Berechnung unmöglich machen. Eine aktuelle Beurteilung der Lage finden Sie auf Website der Bundesnetzagentur.

Wichtig: Alle Unternehmen sind dringend aufgerufen, eigene Notfallpläne zu erstellen, die im Falle einer kurzfristigen Gasmangellage eine schnelle Reaktion innerhalb weniger Stunden seitens des betroffenen Unternehmens ermöglichen.

In der Frühwarnstufe ändert sich für Unternehmen erst einmal nichts. Es erfolgt in der Frühwarnstufe kein Markteingriff. Die bereits bestehenden Maßnahmen werden aber fortgesetzt. Zu den Auswirkungen der EU-Sanktionen auf die Wirtschaft arbeitet das BMWK an Hilfen für Unternehmen. Die Arbeiten an einem KfW-Kreditprogramm laufen auf Hochtouren. Auch weitere Unterstützungsmaßnahmen werden aktuell in der Bundesregierung beraten.

In diesem Fall sind die Stadtwerke Peine als Netzbetreiber gemäß § 16 Abs. 2 EnWG i. V. m. § 16 EnWG berechtigt und sogar verpflichtet, die Abschaltungsmaßnahme selbst umzusetzen.

Wird im dreistufigen „Notfallplan Gas“ der Bundesregierung die zweite Stufe „Alarmstufe“ ausgerufen, greifen ggf. vertragliche Vereinbarungen mit den Gasversorgern zur Einschränkung des Gasbezugs. Wir suchen dazu im Vorfeld das Gespräch mit unseren Netzkunden, die laut Abschaltplan betroffen sind/sein könnten.

Wird die letzte, die „Notfallstufe“, durch die Bundesregierung ausgerufen, greift die gesetzlich geregelte Priorisierung. Darin gelten nur Unternehmen als geschützt, die grundlegende soziale Dienste erbringen (z. B. Krankenhäuser, Pflegeinrichtungen etc.) oder Unternehmen, die Fernwärme produzieren.

Netzbetreiber Stadtwerke Peine

Die Stadtwerke Peine haben frühzeitig einen Krisenstab Versorgungssicherheit eingerichtet, der aufgrund der Dringlichkeit und Komplexität des Projektes seit März regelmäßig tagt. Unter Berücksichtigung der aktuellen Lage bereiten die Stadtwerke Peine sich und ihre Netzkunden durch umfassende Maßnahmen auf den möglichen Notfall einer Gasmangellage vor.

Sie haben Fragen? Wir helfen gerne!

Persönlich im Kundenzentrum in der Woltorfer Str. 64 in 31224 Peine.
Telefon: 05171 46-333
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