stromIDEAL fix

mit eingeschränkter Preisgarantie*

Für die Zukunft gewappnet

Unser Tarif mit eingeschränkter Preisgarantie für mehr Planungssicherheit.

Mit unserem neuen Tarif stromIDEAL fix sichern Sie sich Ihren Strompreis bis zum 31. Dezember 2027* und machen sich unabhängig von zukünftigen Schwankungen am Energiemarkt.

Aktion verlängert: Wechseln Sie bis zum 17. Juli 2026 zum stromIDEAL fix!

Preiszusammensetzung

Arbeitspreis 30,94 ct/kWh (26,00 ct/kWh)
Grundpreis 8,93 €/Monat (7,50 €/Monat)

Alle Preis-Angaben sind brutto aufgeführt (netto in Klammern). In den brutto-Preisen ist die Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 % enthalten. Alle Brutto-Angaben verstehen sich inklusive Steuern und Abgaben. Rundungsdifferenzen sind möglich. Gültiger Preisstand seit 1. Juni 2026.

Tarifdetails stromIDEAL fix
100 % Ökostrom

Erstlaufzeit: bis 31.12.2027
Preisgarantie*: bis 31.12.2027
Kündigung: jederzeit nach Ablauf der Erstlaufzeit
Kündigungsfrist: 1 Monat

Bis 30.000 kWh

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gasIDEAL fix entdecken

Noch mehr Planungssicherheit! Entdecken Sie jetzt unser Pendant zum stromIDEAL fix.

gasIDEAL fix

* Es gilt eine eingeschränkte Preisgarantie bis zum 31.12.2027. Diese Preisgarantie bezieht sich allein auf den Grund- und Arbeitspreis (netto) und besteht somit vorbehaltlich von Änderungen staatlich und regulatorisch veranlasster Preisbestandteile (Arbeits- und Grundpreises Netz, Entgelt für den Messstellenbetrieb, KWKG-Umlage, Aufschlag für besondere Netznutzung, Offshore-Netzumlage, Stromsteuer und Mehrwertsteuer sowie vorbehaltlich der Erhebung zusätzlicher Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen), auf deren Anfall die Stadtwerke Peine jeweils keinen Einfluss haben.

Auftragsformular – stromIDEAL fix 2.06 MB
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Sofern Sie keinen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragt haben, ist für Ihre Messstelle im Netzgebiet der Stadtwerke Peine GmbH der aktuell grundzuständige Messstellenbetreiber Stadtwerke Peine GmbH zuständig.

Aktuelle Informationen zum Messtellenbetrieb erhalten Sie direkt beim jeweils zuständigen Messstellenbetreiber. Der Messstellenbetrieb umfasst die in § 3 MsbG beschriebenen Aufgaben, insbesondere den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme sowie die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener und verbrauchter Energie.

Der Messstellenbetreiber bestimmt gemäß § 8 Abs. 1 MsbG Ort, Art, Zahl und Größe von Messeinrichtungen sowie, soweit erforderlich, von Steuerungseinrichtungen.

Der Messstellenbetreiber hat ein Zutrittsrecht nach § 38 MsbG. Danach müssen Sie nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und seinem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten den Zutritt zu Ihrem Grundstück und zu Ihren Räumen gestatten, soweit dies zur Ermittlung der preislichen Bemessungsgrundlagen, im Rahmen des Betriebs, zur Wartung eines intelligenten Messsystems oder zur Ablesung der Messeinrichtungen erforderlich ist.

Wir werden als Lieferant Daten und Informationen zu Ihrem Belieferungsverhältnis, die an den Messstellenbetreiber zu übermitteln sind, unverzüglich an diesen weiterleiten (insbesondere alle für den Ein- oder Ausbau sowie für den Messstellenbetrieb erforderlichen Informationen).

Wenn Sie über ein intelligentes Messsystem verfügen, können Sie vom Messtellenbetreiber verlangen, standardmäßig jederzeit die in § 61 Abs. 1 MsbG benannten Verbrauchsinformationen einzusehen. Für die Einsichtnahme gilt § 61 Abs. 2 MsbG. Verfügen Sie über eine moderne Messeinrichtung, können Sie vom Messstellenbetreiber verlangen, standardmäßig die Informationen aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 MsbG sowie historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte jeweils für die letzten 24 Monate einzusehen. Unbeschadet des Art. 15 i. V. m. Art. 12 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2016/679 hat der Messstellenbetreiber Ihnen auf Verlangen auch Einsicht in die im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium gespeicherten auslesbaren Daten zu gewähren, soweit diese Daten nicht personenbezogen sind.

Bitte beachten Sie, dass Sie der zuständige Messstellenbetreiber im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb, insbesondere zur Durchführung von Maßnahmen an Ihrer Messeinrichtung oder zur Terminvereinbarung, direkt kontaktiert.

Weitere Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen – melden Sie sich auch gerne bei unserem Kundenservice unter 05171 – 46 333 oder per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-peine.de.

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