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So melden Sie Ihre Photovoltaik- oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage an.
Planung und Beratung durch einen Elektrofachbetrieb
Anmeldung der geplanten Erzeugungsanlage zur Netzverträglichkeitsprüfung, gemeinsam mit dem Elektrofachbetrieb.
Die Stadtwerke Peine prüfen die Netzverträglichkeit der geplanten Erzeugungsanlage. Dabei wird anhand von Netzdaten rechnerisch ermittelt, ob bspw. Kapazitätsengpässe vorliegen und welcher Verknüpfungspunkt sich für den Anschluss einer Anlage sowie die Aufnahme des erzeugten Stroms in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht eignet. Im Anschluss daran wird dem beauftragten Elektrofachbetrieb die technische Zustimmung zum Anschluss der Erzeugungsanlage an unser Netz mitgeteilt.
Der von Ihnen beauftragte Elektrofachbetrieb reicht die für die Errichtung der Erzeugungsanlage benötigten technischen Unterlagen bei den Stadtwerken Peine ein.
Die Stadtwerke Peine prüfen die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und fordern ggf. fehlende oder unvollständige Unterlagen direkt beim beauftragten Elektrofachbetrieb nach. Für die Einspeisevergütung sind weitere Daten erforderlich. Darüber informieren wir in einem gesonderten Schreiben.
Der beauftragte Elektrofachbetrieb errichtet die Erzeugungsanlage und führt nach Abschluss die Inbetriebsetzung durch. Die Anwesenheit der Stadtwerke Peine ist in der Regel für die Inbetriebsetzung nicht erforderlich. Ausnahmen werden dem Elektrofachbetrieb zuvor mitgeteilt.
Die durch den Elektrofachbetrieb eingereichte Fertigmeldung wird durch die Stadtwerke Peine geprüft und im Anschluss eine Rückmeldung an den Elektrofachbetrieb gegeben.
Ist ein Zählerwechsel (bzw. ggf. die Installation weiterer Zähler) für den Betrieb der Erzeugungsanlage erforderlich, muss der Antrag dazu ebenfalls online durch den Elektrofachbetrieb eingereicht werden.
Der Zählerwechsel erfolgt durch die Stadtwerke Peine. Die zeitgleiche Anwesenheit des Elektrofachbetriebs ist dazu in der Regel nicht erforderlich. Voraussetzung für den Zählerwechsel ist, dass der Zählerschrank bereits den technischen Anforderungen entspricht und nicht zuvor durch den Elektrofachbetrieb im Rahmen der Errichtung der Erzeugungsanlage erneuert werden muss. Fragen hierzu kann Ihnen der beauftragte Elektrofachbetrieb beantworten.
Nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgt die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Die Anmeldung muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme erfolgen. Sie ist zudem Voraussetzung für einen Anspruch auf die Einspeisevergütung.
Für die Abrechnung der Einspeisevergütung sind die geforderten Daten einzureichen (s. Punkt 5.): Marktstammdatenregisternummer, Bankdaten für die Auszahlung der Einspeisevergütung, Steuernummer bzw. eine Bestätigung zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung.
Sofern ein gesetzlicher Anspruch auf Einspeisevergütung besteht und sich nicht für eine andere Veräußerungsform des Stromes wie die Direktvermarktung entschieden wurde, erfolgt die Einspeisevergütung durch die Stadtwerke Peine.
Der Vergütungsanspruch und die Höhe der Vergütung basieren auf dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in seiner jeweils gültigen Fassung. Die Vergütungshöhe ist von mehreren Faktoren abhängig, wie beispielsweise Anlagenleistung, Inbetriebsetzungsdatum, Installationsort sowie Einspeiseart als Voll- oder Teileinspeisung. Informationen zu den Fördersätzen und Vergütungsbestandteilen werden von der Bundesnetzagentur hier veröffentlicht.
Die Abrechnung der Einspeisevergütung erfolgt zwischen Ihnen (Anlagenbetreiber:) und den Stadtwerken Peine als Netzbetreiber. Anlagen mit einer installierten Leistung bis zu 100 Kilowatt-Peak werden kalenderjährlich abgerechnet. Gerne übernehmen die Stadtwerke Peine die Abwicklung für Sie. Dazu sind uns die Zählerstände zum 31.12. eines Jahres schriftlich mitzuteilen. Die Jahresabrechnung für das Vorjahr wird von uns im Zeitraum Januar bis März des Folgejahres erstellt.
Sie erhalten von uns monatliche Abschläge auf Grundlage der Messwerte des Vorjahres. Bei Neuanlagen werden die Abschläge bis zur ersten Jahresabrechnung nach Erfahrungswerten auf Basis der Daten ermittelt, die uns bei der Anmeldung bzw. Inbetriebnahme Ihrer Einspeiseanlage vorlagen.
Bitte beachten Sie, dass uns für die Auszahlung Ihrer Einspeisevergütung zwingend Ihre aktuellen Daten
vorliegen müssen. Datenänderungen sind uns umgehend per E-Mail an einspeisung@stadtwerke-peine.de mitzuteilen.
Für die Anmeldung zur Netzverträglichkeitsprüfung von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz ist es notwendig, sich im Netzportal als Installateur zu registrieren und dort eine neue Kundenanlage zu beantragen.
Folgen Sie im Netzportal den Arbeitsschritten: Antragstellung, Netzverträglichkeitsprüfung durch die SWP, Fertigmeldung und Inbetriebsetzung.
Sobald Ihnen eine Einspeisezusage von den Stadtwerken Peine vorliegt, kann mit der Errichtung der Anlage begonnen werden.
Einzureichende Unterlagen
Um Ihren Antrag weiter bearbeiten zu können, müssen die nachfolgenden Unterlagen vollständig sein und vor Errichtung der Anlage eingereicht werden:
Für die Anmeldung von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz nutzen Sie bitte die Antragsformulare nach VDE-AR-N 4110:
Bitte beachten Sie die Informationen zu technischen Vorgaben gemäß § 9 EEG in der aktuellen Fassung, möglichen Messkonzepten sowie unser gültiges Preisblatt.
Persönlich im Kundenzentrum in der Woltorfer Str. 64 in 31224 Peine.
Telefon: 05171 46-333