ERSATZVERSORGUNG Strom

Immer sicher versorgt.

ERSATZVERSORGUNG Strom für Haushaltskunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung (SLP) gem. § 38 Abs. 2 S. 2 EnWG und § 3 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 4 der Stromgrundversorgungsverordnung.

Preiszusammensetzung ab dem 01.01.2025

Arbeitspreis 35,21 ct/kWh (29,59 ct/kWh)
Grundpreis 10,12 €/Monat (8,50 €/Monat)

Alle Preis-Angaben sind brutto aufgeführt (netto in Klammern). In den Brutto-Preisen ist die Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 % enthalten. Alle Brutto-Angaben verstehen sich inklusive Steuern und Abgaben gem. "Preiszusammensetzung Ersatzversorgung Strom ab 01.01.2025 (pdf)". Rundungsdifferenzen sind möglich. Gültiger Preisstand seit 1. Januar 2025.

Tarifdetails

ERSATZVERSORGUNG Strom

Laufzeit: Maximal 3 Monate

Weitere Tarife

100 % Ökostrom

für eine gute Zukunft.

Der grüne Strom der Stadtwerke Peine stammt zu 100 % aus erneuerbaren Energien.

Ökostrom

Wann greift die Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung kommt zum Tragen, wenn Ihr derzeitiger Energielieferant Sie an Ihrer bestehenden Abnahmestelle nicht mehr beliefern kann (siehe § 36 Abs. 1 Satz 5 EnWG).

Die Ersatzversorgung gilt mit sofortiger Wirkung und bedarf keines schriftlichen Vertragsabschlusses. Die vorübergehende Notversorgung beläuft sich auf maximal 3 Monate. Innerhalb der Ersatzversorgung können Sie jederzeit einen neuen Vertrag mit einem Energielieferanten schließen. Schließen Sie keinen neuen Vertrag ab, so werden Sie nach Ablauf der 3 Monate automatisch von uns in der Grundversorgung beliefert.

Ersatzversorgung Strom gem. § 38 Energiewirtschaftsgesetz
Die Ersatzversorgung Strom entspricht den allgemeinen Preisen bzw. dem allgemeinen Tarif für Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz gemäß § 38 Abs. 2 S. 2 EnWG und § 3 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 4 der Stromgrundversorgungsverordnung.


Abwendungsvereinbarung

Sollten Sie Fragen zum Thema Abwendungsvereinbarung haben oder diese wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.

05171 46-333

Muster Abwendungsvereinbarung 874 KB
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StromGVV 76 KB
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Ergänzende Bedingungen Strom-GVV 99 KB
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Preiszusammensetzung Ersatzversorgung Strom ab 01.01.2025 74 KB
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Preisblatt Strom 88 KB
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Sofern Sie keinen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragt haben, ist für Ihre Messstelle im Netzgebiet der Stadtwerke Peine GmbH der aktuell grundzuständige Messstellenbetreiber Stadtwerke Peine GmbH zuständig.

Aktuelle Informationen zum Messtellenbetrieb erhalten Sie direkt beim jeweils zuständigen Messstellenbetreiber. Der Messstellenbetrieb umfasst die in § 3 MsbG beschriebenen Aufgaben, insbesondere den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme sowie die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener und verbrauchter Energie.

Der Messstellenbetreiber bestimmt gemäß § 8 Abs. 1 MsbG Ort, Art, Zahl und Größe von Messeinrichtungen sowie, soweit erforderlich, von Steuerungseinrichtungen.

Der Messstellenbetreiber hat ein Zutrittsrecht nach § 38 MsbG. Danach müssen Sie nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und seinem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten den Zutritt zu Ihrem Grundstück und zu Ihren Räumen gestatten, soweit dies zur Ermittlung der preislichen Bemessungsgrundlagen, im Rahmen des Betriebs, zur Wartung eines intelligenten Messsystems oder zur Ablesung der Messeinrichtungen erforderlich ist.

Wir werden als Lieferant Daten und Informationen zu Ihrem Belieferungsverhältnis, die an den Messstellenbetreiber zu übermitteln sind, unverzüglich an diesen weiterleiten (insbesondere alle für den Ein- oder Ausbau sowie für den Messstellenbetrieb erforderlichen Informationen).

Wenn Sie über ein intelligentes Messsystem verfügen, können Sie vom Messtellenbetreiber verlangen, standardmäßig jederzeit die in § 61 Abs. 1 MsbG benannten Verbrauchsinformationen einzusehen. Für die Einsichtnahme gilt § 61 Abs. 2 MsbG. Verfügen Sie über eine moderne Messeinrichtung, können Sie vom Messstellenbetreiber verlangen, standardmäßig die Informationen aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 MsbG sowie historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte jeweils für die letzten 24 Monate einzusehen. Unbeschadet des Art. 15 i. V. m. Art. 12 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2016/679 hat der Messstellenbetreiber Ihnen auf Verlangen auch Einsicht in die im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium gespeicherten auslesbaren Daten zu gewähren, soweit diese Daten nicht personenbezogen sind.

Bitte beachten Sie, dass Sie der zuständige Messstellenbetreiber im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb, insbesondere zur Durchführung von Maßnahmen an Ihrer Messeinrichtung oder zur Terminvereinbarung, direkt kontaktiert.

Weitere Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen – melden Sie sich auch gerne bei unserem Kundenservice unter 05171 – 46 333 oder per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-peine.de.

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