stromSMART

Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

stromSMART

Unser Vorteilstarif für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gem. § 14a EnWG – vom Netzbetreiber steuerbar, modular wählbar.

Preiszusammensetzung

Das vom Kunden zu zahlende Entgelt richtet sich danach, welches Modul der Netzentgeltreduzierung nach der Festlegung der Bundesnetzagentur (BK8-22/010-A) bei dem Netzbetreiber des Kunden hinterlegt ist und gegenüber dem Lieferanten abgerechnet wird.

Modul 1

Modul 1 (Pauschale Netzentgeltreduzierung)
Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis 32,48 ct/kWh (27,29 ct/kWh)
Grundpreis 15,47 €/Monat (13,00 €/Monat)

Die dem Kunden nach der Festlegung der Bundesnetzagentur (BK8-22/010-A) zu gewährende Pauschale Netzentgeltreduzierung gemäß Modul 1 beträgt derzeit:

Maximale Netzentgeldreduzierung 141,58€/Jahr (118,98€/Jahr)

Modul 2

Hinweis: Modul 2 ist ausschließlich bei einer separaten Messung wählbar.

Modul 2 (Prozentuale Arbeitspreisreduzierung)
Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis 27,55 ct/kWh (23,15 ct/kWh)
Grundpreis 7,74 €/Monat (6,50 €/Monat)

Modul 3

Derzeit bieten wir für die Wahl von Modul 3 in Verbindung mit Modul 1 kein entsprechendes Stromlieferprodukt an. Eine Weitergabe der zeitvariablen Netzentgeltreduzierung ist somit nicht möglich.

Alle Preis-Angaben sind brutto aufgeführt (netto in Klammern). In den brutto-Preisen ist die Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 % enthalten. Alle Brutto-Angaben verstehen sich inklusive Steuern und Abgaben. Rundungsdifferenzen sind möglich. Gültiger Preisstand seit 1. September 2025.

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Voraussetzungen für die Belieferung

Unser Tarif stromSMART gilt ausschließlich für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gem. § 14a EnWG, die beim Netzbetreiber angemeldet und deren Steuerbarkeit mit diesem vereinbart sind. Die Regelungen gelten für alle nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommenen Wärmepumpen (auch Zusatz- oder Notheizvorrichtungen wie Heizstäbe), Klimageräte, private Ladeeinrichtungen für E-Autos (Wallboxen) und Stromspeicher (hinsichtlich der Stromentnahme aus dem Netz) mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW.

Sie haben Fragen oder Unklarheiten zu den Regelungen oder der Anmeldung beim Netzbetreiber?

Hier finden Sie alle Informationen zum Anschluss und der Anmeldung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG.

Anschluss steuerbarer Verbrauchseinrichtungen

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