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Häufig gestellte Fragen
Aktuell erhalten Haushalte in Peine Angebote von DMG Deutsche Messwesen zum Einbau eines Smart Meters. DMG ist ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Ein Wechsel dorthin ist freiwillig.
Sie müssen nicht wechseln.
Die Stadtwerke Peine sind bereits Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber. Wird bei Ihnen im Rahmen des gesetzlichen Rollouts ein Smart Meter erforderlich, kümmern wir uns darum und informieren Sie rechtzeitig.
Die im Brief genannte Frist verpflichtet Sie zu nichts.
Die genannte Frist ist keine gesetzliche Frist.
„Kostenlose Installation" bedeutet nicht kostenloser Messstellenbetrieb.
DMG nennt derzeit 99 Euro brutto pro Jahr und eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Hinzu kommen mögliche Kosten für eine Steuerungseinrichtung, die nicht im Angebot enthalten sind.
Die beworbene Netzentgeltreduzierung setzt keinen Wechsel voraus.
Die Regelungen nach § 14a EnWG gelten unabhängig davon, ob Sie DMG mit dem Messstellenbetrieb beauftragen oder die Stadtwerke Peine die Ausstattung übernehmen.
Sie haben eine Wärmepumpe, Wallbox oder einen Batteriespeicher?
Dann sollten Sie vor einem Wechsel genau klären, welche technische Ausstattung erforderlich und welche davon im angebotenen Vertrag enthalten ist.
Informationen über steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG finden Sie unter "Anschluss steuerbarer Verbrauchseinrichtungen".
Die Stadtwerke Peine sind Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber. Daneben haben auch andere Anbieter die Möglichkeit, Ihnen ihre Messdienstleistungen anzubieten. Aktuell macht DMG Deutsche Messwesen davon Gebrauch und verteilt Schreiben als Postwurfspezial an Haushalte in bestimmten Straßenzügen in Peine. Die Schreiben sind nicht persönlich an Sie adressiert.
Ein solches Schreiben verpflichtet Sie zu nichts. Sie müssen weder einen Termin buchen noch den Messstellenbetreiber wechseln. Mehrere Verbraucherzentralen empfehlen, solche Angebote vor Vertragsabschluss sorgfältig zu prüfen. Wenn bei Ihnen im Rahmen des gesetzlichen Rollouts ein Smart Meter erforderlich wird, kümmern wir uns als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber darum und informieren Sie rechtzeitig.
DMG bietet kostenlose Installationstermine innerhalb eines bestimmten Zeitraums an. Diese Frist gehört zum Angebot des Unternehmens. Wenn Sie keinen Termin buchen, verletzen Sie damit keine gesetzliche Verpflichtung.
Die Installation wird im aktuellen DMG-Schreiben mit Einbaukosten von „0 Euro" angeboten. Der anschließende Messstellenbetrieb ist jedoch kostenpflichtig.
Nach den derzeit veröffentlichten Angaben von DMG kostet dieser 99 Euro brutto pro Jahr. Außerdem wird eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten genannt.
Bei einem Vergleich sollten Sie deshalb nicht nur auf die Einbaukosten schauen. Prüfen Sie auch die laufenden Kosten, die Vertragslaufzeit, die Kündigungsbedingungen und den Leistungsumfang.
Die Installation eines Smart Meters im Rahmen des gesetzlichen Rollouts ist bei den Stadtwerken Peine ebenfalls kostenlos. Lediglich ein vorzeitiger Einbau auf Kundenwunsch ist kostenpflichtig. Das jährliche Entgelt für den Betrieb des Smart Meters beträgt für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von bis zu 20.000 Kilowattstunden bei den Stadtwerken Peine 50 EUR brutto pro Jahr (gesetzliche Preisobergrenze). Nähere Informationen finden Sie auf unserem Preisblatt für den Messstellenbetrieb.
Für die Leistungen der Stadtwerke Peine als grundzuständigem Messstellenbetreiber gelten die gesetzlichen Preisobergrenzen des Messstellenbetriebsgesetzes (§ 30 MsbG).
Wettbewerbliche Messstellenbetreiber sind an diese Preisobergrenzen nicht gebunden. Ihre Preise und Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Das bedeutet nicht automatisch, dass ein wettbewerblicher Anbieter teurer oder günstiger ist. Entscheidend ist, welche Leistungen zu welchem Preis vereinbart werden.
Nein. Die im Schreiben genannte Netzentgeltreduzierung für bestimmte Haushalte mit Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher beruht auf den gesetzlichen Regelungen nach § 14a EnWG. Sie ist nicht an einen Vertrag mit DMG oder einen Wechsel des Messstellenbetreibers gebunden.
Ob die Voraussetzungen in Ihrem konkreten Fall erfüllt sind und welche Reduzierung gilt, hängt von Ihrer Anlage und Ihrem Netzanschluss ab.
Der Anlagenbetreiber hat die Wahl zwischen verschiedenen Vergütungsmodellen (Modul 1-3). Im Falle einer pauschalen Netzentgeltreduzierung (Modul 1) erhält der Anlagenbetreiber im Netzgebiet der Stadtwerke Peine einen tatsächlichen jährlichen Pauschalbetrag von 128,02 EUR brutto.
Hier lohnt sich vor einem Wechsel ein genauer Blick auf den Leistungsumfang.
Wer eine Wärmepumpe, Wallbox oder einen Batteriespeicher betreibt, braucht nach den gesetzlichen Vorgaben nicht nur ein intelligentes Messsystem, sondern auch eine Steuerungseinrichtung. Beim grundzuständigen Messstellenbetreiber beträgt die gesetzliche Preisobergrenze für beides zusammen 100 Euro brutto pro Jahr: 50 Euro für den Smart Meter (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 b MsbG)und 50 Euro für die Steuerungseinrichtung (§ 30 Abs. 2 MsbG). Liefert ein wettbewerblicher Anbieter nur den Smart Meter, muss die Steuerungseinrichtung zusätzlich beim grundzuständigen Messstellenbetreiber bezogen werden. In diesem Fall kommen zu den Kosten des wettbewerblichen Anbieters weitere 50 Euro brutto pro Jahr für die Steuerungseinrichtung hinzu.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat sich ausführlich mit den Schreiben der Deutschen Messwesen befasst und warnt vor versteckten Mehrkosten.
Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und prüfen Sie insbesondere:
Ein Wechsel ist möglich. Er ist aufgrund des aktuell versandten Schreibens aber nicht erforderlich.
Die Stadtwerke Peine sind in Peine Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber, solange Sie keinen anderen Messstellenbetreiber beauftragt haben.
Wir kümmern uns im Rahmen unserer gesetzlichen Aufgaben um Ihren Messstellenbetrieb. Ist bei Ihnen ein Smart Meter erforderlich, informieren wir Sie und veranlassen die notwendigen Schritte.
Sie müssen also nicht selbst tätig werden, um die gesetzlichen Anforderungen an Ihre Messstelle zu erfüllen.
Dann bleibt alles wie bisher. Wir bleiben Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber. Sie müssen keinen neuen Vertrag über den Messstellenbetrieb abschließen. Für unsere gesetzlichen Standardleistungen gelten die gesetzlichen Preisobergrenzen gemäß Preisblatt für den Messstellenbetrieb.
Wenn bei Ihnen im Rahmen des gesetzlichen Rollouts ein Smart Meter erforderlich wird, informieren wir Sie rechtzeitig und kümmern uns um die erforderlichen Schritte.
Persönlich im Kundenzentrum in der Woltorfer Str. 64 in 31224 Peine.
Telefon: 05171 46-333